Pallottiner Pilgerfahrten

35 die den Gesamtzuschnitt der Pauschalreise nicht beeinträchtigen, genügt zur Information des Reisenden eine Erklärung vor Reisebeginn. 4.3ImFalleinererheblichenÄnderungeinerwesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Tobit-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Tobit-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 4.4 Krankheitsbedingte oder andere schwerwiegende Gründe für den Ausfall der namentlich genannten Reiseleitung, Gruppenleitung oder geistlichen Begleitung berechtigen den Reiseteilnehmer zu keinem kostenlosen Rücktritt von der gebuchten Reise, wenn Tobit-Reisen eine Ersatzperson bereitstellen kann. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.6 Der Reiseveranstalter Tobit-Reisen verzichtet auf die Möglichkeit der gesetzlich erlaubten einseitigen Erhöhung des Reisepreises. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tobit-Reisen (Kontaktdaten siehe Zi er 18). Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Tobit-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Tobit-Reisen kann aber eine Entschädigung für die getro enen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern Tobit-Reisen den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Tobit-Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getro en worden wären. 5.3 Tobit-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungs- pauschalen festgelegt. Ausgehend vom Reisepreis sind bei einem Rücktritt oder Nichtantritt des Kunden je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: a) Bei Busreisen: bis 150. Tag vor Reiseantritt € 30,- (max. 10%) 149. bis 42. Tag vor Reiseantritt 10% 41. bis 11. Tag vor Reiseantritt 40% 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75% ab 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 90% b) Bei Flug-, Bahn- und Schi sreisen: bis 150. Tag vor Reiseantritt € 30,- (max. 10%) 149. bis 90. Tag vor Reiseantritt 10% 89. bis 42. Tag vor Reiseantritt 20% 41. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85% ab 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 90% 5.4 Dem Kunden ist es gestattet, Tobit-Reisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entsprechend der vorstehenden Regelung entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich anfallenden Kosten verpflichtet. 5.5 Tobit-Reisen kann auch eine höhere Entschädigung als in den Pauschalen angegeben fordern, falls dem Veranstalter höhere Kosten entstanden sind. In diesem Falle muss die Entschädigung im Einzelnen belegt werden. Auf Wunsch des Kunden gebuchte Zusatzleistungen können z.B. im Falle einer Stornierung, unabhängig vom Stornierungsdatum, mit bis zu 100% in Rechnung gestellt werden. Reiseversicherungen werden im Stornierungsfall generell mit 100% in Rechnung gestellt. Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein Flugticket zum Tarif ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht wurde, können ebenfalls erhöhte Pauschalen im Falle einer Stornierung durch den Kunden zum Tragen kommen. 5.6 Für die private Anreise des Reisenden zum Beginn der Pauschalreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für das pünktliche Erscheinen am Abflughafen bei Flugreisen bzw. am Einstiegsort bei Busreisen. Falls die gebuchte Pauschalreise durch unpünktliches Erscheinen oder Nichterscheinen am Abreiseort nicht in Anspruch genommen werden kann, gilt Zi er 5.3. 5.7 Ist Tobit-Reisen im Falle eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Tobit-Reisen diese unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 6. Umbuchungen, Ersatzpersonen 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,

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