Pallottiner Pilgerfahrten

34 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tobit-Reisen zwischen Himmel und Erde GmbH, Wiesbadener Str. 1, 65549 Limburg Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter Tobit-Reisen zwischen Himmel und Erde GmbH (im folgenden Tobit-Reisen genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Tobit-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde von Tobit-Reisen i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde. Grundlage des Reisevertrags sind die Reiseausschreibung, diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen, die vorvertraglichen Informationen i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB und alle ergänzenden Informationen für die betre ende Reise in der jeweiligen Buchungsgrundlage (Reiseausschreibung, Prospekt, Katalog, Angebot). 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag wird erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung, die der Kunde von Tobit- Reisen erhält, verbindlich. Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Tobit-Reisen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Tobit-Reisen auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter Tobit-Reisen die Annahme erklärt, wobei dies auch durch Bezahlung der Anzahlung, des Reisepreises oder den Reiseantritt erfolgen kann. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 BGB ausgehändigt. 2. Bezahlung 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers enthält, verlangt werden und erfolgen. 2.2 Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung und gegen Aushändigung des Sicherungsscheins, wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer i.d.R. nach Eingang der Restzahlung zugesendet. Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. 2.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung und/oder der Restzahlung teilweise oder vollständig in Verzug, obwohl Tobit-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Tobit- Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zi er 5 zu belasten. 3. Leistungen 3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. der Reiseausschreibung, den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Tobit- Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.2 Vom Pauschalreisevertrag ausgenommen sind touristische Einzelleistungen, die nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung vermittelt werden und keinen erheblichen (weniger als 25%) Anteil am Gesamtwert der Reise ausmachen. Dazu zählen z.B. Bahnreisen zum Flughafen (z.B. Rail&Fly) oder Übernachtungen zum Erreichen der Pauschalreise. Reiseversicherungen und ein Visum gelten nicht als Reiseleistung. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter Tobit-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Tobit-Reisen ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht auf einem dauerhaften Datenträger. Bei unerheblichen Änderungen, also Änderungen

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